§57A ÜBERPRÜFUNG

Pickerl für Fahrzeuge bis 3,5t

DIE NÄCHSTE §57A ÜBERPRÜFUNG STEHT AN?
BEI UNS SIND SIE GENAU RICHTIG:

  • Überprüfung von KFZ aller Marken
  • Überprüfung von Wohnmobilen aller Marken
  • Überprüfung von Wohnwagen aller Marken
  • Überprüfung von Anhänger aller Marken
  • schnelle Termin­vergabe
  • fairer Preis
  • persönliche Beratung
  • rasche Abwicklung

WAS IST DIE § 57A ÜBERPRÜFUNG?

Die § 57a-Überprüfung, umgangssprachlich Pickerl, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung von Kfz und bestimmten Anhängern. Dabei wird das Fahrzeug auf seine Verkehrs- und Betriebs­sicherheit sowie Umwelt­verträglich­keit geprüft. Nach der Begutachtung wird Ihnen ein schriftliches Gutachten ausgehändigt und eine Begutachtungs­plakette an der Windschutz­scheibe befestigt. Die § 57a-Überprüfung darf nur von autorisierten Einrichtungen durchgeführt werden.

WANN IST DAS NÄCHSTE PICKERL FÄLLIG?

Bei der § 57a-Begutachtung gilt die 3-2-1-Regel. Das bedeutet, dass die Pickerl-Überprüfung nach folgenden Zeiträumen fällig ist:

  • bei Neuwagen drei Jahre nach der Erst­anmeldung
  • die zweite Überprüfung nach zwei weiteren Jahren
  • anschließend jährlich

Tipp: Auf dem Pickerl auf Ihrer Windschutz­scheibe sind Jahr und Monat der nächsten fälligen Pickerl-Überprüfung eingestanzt.

WIE LANGE DARF MAN DAS PICKERL ÜBERZIEHEN?

Grundsätzlich darf die Pickerl-Frist um 4 Monate überzogen werden. Diese Toleranzfrist gilt jedoch nur für privat genutzte PKW. Doch Achtung: Die Frist gilt nur in Österreich – sollten Sie also ins Ausland fahren, muss die Pickerl-Überprüfung fristgerecht durchgeführt werden.
Bei abgelaufenem Pickerl drohen in Österreich Strafen von bis zu 5.000 €.
Übrigens: Die Pickerl-Überprüfung darf höchstens einen Monat vorgezogen werden.

WAS WIRD ÜBERPRÜFT?

Folgende Positionen werden im Rahmen der § 57a-Überprüfung kontrolliert:

  1. Bremsen und Bremsanlagen
  2. Lenk­vorrichtung und Lenkrad
  3. Sicht­verhältnisse (Scheiben, Spiegel, Defroster, …)
  4. Leuchten, Rückstrahler und weitere elektrische Anlagen
  5. Räder, Reifen, Aufhängungen und Achsen
  6. Fahrgestell
  7. Motor
  8. Ausstattung (Sicherheits­gurte, Airbag, …)
  9. Umwelt­belastung

Darüber hinaus wird eine Identifikation des Fahrzeugs vorgenommen. Für Fahrzeuge, die der Personen­beförderung dienen, gibt es noch weitere Prüfpunkte.

WAS PASSIERT, WENN SIE DAS PICKERL NICHT BEKOMMEN?

Ist Ihr Fahrzeug bei der Pickerl-Überprüfung durchgefallen, müssen Sie die schweren Mängel beheben lassen und das Fahrzeug innerhalb von vier Wochen (28 Tage) bei derselben Werkstatt vorführen. Während dieses Zeitraums dürfen Sie mit dem PKW nicht mehr als 1.000 Kilometer zurücklegen.

Werden diese Vorgaben eingehalten, werden bei der neuerlichen Überprüfung nur die behobenen schweren Mängel sowie offensichtliche neue Mängel überprüft. Sie müssen also nicht wieder die gesamte § 57a-Überprüfung mit Ihrem Fahrzeug durchlaufen.

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu allen Kategorien geben oder nur bestimmte Cookies auswählen.

Tracking-Code von Google Analytics aktivieren/deaktivieren.
Google Fonts aktivieren/deaktivieren.
Google Maps aktivieren/deaktivieren.
Videos (eingebettet) aktivieren/deaktivieren.
Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel, deshalb verwenden wir Cookies. Mit diesen ermöglichen wir, dass unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft, wir die Performance im Blick behalten und Sie besser ansprechen können. Cookies werden benötigt, damit technisch alles funktioniert und Sie auch externe Inhalte lesen können. Des weiteren sammeln wir unter anderem Daten über aufgerufene Seiten, getätigte Käufe oder geklickte Buttons, um so unser Angebot an Sie zu Verbessern. Mehr über unsere verwendeten Dienste erfahren Sie unter den „Cookie-Einstellungen“. Mit Klick auf „Zustimmen und weiter“ erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Dienste einverstanden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen oder ändern.